Tarifverträge
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Einleitung
Tarifverträge Übersicht
Das
Bautarifwerk besteht aus einem Gebilde von vier
großen Gruppen
- Entgeldtarifverträge
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Rahmentarifverträge
- Sozialkassentarifverträge
- Verfahrenstarifverträge
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| 1. Die Entgeldtarifverträge
enthalten
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2. Die Rahmentarifverträge
enthalten:
Bundesrahmentarifvertrag
(BRTV) -
allgemeinverbindlich
(Angestellte und Poliere gültig bis 31.12.2006) -
nicht allgemeinverbindlich
- Bestimmungen über
die Arbeitszeit, tägliche, wöchentliche,
Flexi
- Mehrarbeit, Nacht-
und Feiertagszuschläge
- Freistellungen aus
familiären und anderen Gründen
- Wintergeldregelung
- Berufsgruppen
- Erschwernistatbestände
- Auswärtsbeschäftigung
- Urlaub
- Einsatz bei
Arbeitsgemeinschaften
- Kündigung
- Ausschlußfristen
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3. Die Sozialkassentarifverträge
regeln:
- Ansprüche der AN
auf Leistungen
- Ansprüche der AG
auf Ertattungen durch die baugewerblichen
Sozialkassen (Solidarausgleichverfahren)
wie Lohnausgleich.
- Urlaubsentgeld und
zusätzliches Urlaubsentgeld gem §8 BRTV
(gew.AN)
- Die Erstattung von
Ausbildungsvergütungen,Urlaubszahlungen
und Kosten überbetrieblicher
Unterweisung.
- Fahrtkosten von
Auszubildenden für den Besuch von
Lehrbaustellen
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4. Die
Verfahrenstarifverträge regeln insbesondere: (siehe Sozialkassen)
- Das Ausfüllen der
Meldescheine
- Der
Versichertenhefte
- Der
Wartezeitennachweise
- Der Anerkennungs-
sowie der Erstattungsanträge
- Die Abgabe der
laufenden Meldungen wie z.B. für die
Bruttolohnsumme
- Die Erstattung der
vorverauslagten Leistungen
- Die Direktauszahlung der AN im Rahmen der
Zusatzversorgung
- Sozialkassenbeiträge
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Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft |