Tarifverträge

Einleitung
Tarifverträge Übersicht

Das Bautarifwerk besteht aus einem Gebilde von vier großen Gruppen

  1. Entgeldtarifverträge
  2. Rahmentarifverträge
  3. Sozialkassentarifverträge
  4. Verfahrenstarifverträge
1. Die Entgeldtarifverträge enthalten
2. Die Rahmentarifverträge enthalten:

Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) -
allgemeinverbindlich
(Angestellte und Poliere gültig bis 31.12.2006) - nicht allgemeinverbindlich
  • Bestimmungen über die Arbeitszeit, tägliche, wöchentliche, Flexi
  • Mehrarbeit, Nacht- und Feiertagszuschläge
  • Freistellungen aus familiären und anderen Gründen
  • Wintergeldregelung
  • Berufsgruppen
  • Erschwernistatbestände
  • Auswärtsbeschäftigung
  • Urlaub
  • Einsatz bei Arbeitsgemeinschaften
  • Kündigung
  • Ausschlußfristen
3. Die Sozialkassentarifverträge regeln:
  • Ansprüche der AN auf Leistungen
  • Ansprüche der AG auf Ertattungen durch die baugewerblichen Sozialkassen (Solidarausgleichverfahren) wie Lohnausgleich.
  • Urlaubsentgeld und zusätzliches Urlaubsentgeld gem §8 BRTV (gew.AN)
  • Die Erstattung von Ausbildungsvergütungen,Urlaubszahlungen und Kosten überbetrieblicher Unterweisung.
  • Fahrtkosten von Auszubildenden für den Besuch von Lehrbaustellen
4. Die Verfahrenstarifverträge regeln insbesondere: (siehe Sozialkassen)
  • Das Ausfüllen der Meldescheine
  • Der Versichertenhefte
  • Der Wartezeitennachweise
  • Der Anerkennungs- sowie der Erstattungsanträge
  • Die Abgabe der laufenden Meldungen wie z.B. für die Bruttolohnsumme
  • Die Erstattung der vorverauslagten Leistungen
  • Die Direktauszahlung der AN im Rahmen der Zusatzversorgung
  • Sozialkassenbeiträge
Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft